gemeinsam mit Ihnen wollen wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen und das Risiko einer Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten, Ihrer Angehörigen sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzieren.
Deswegen haben wir bis auf Weiteres unsere Besuchszeitenregelung geändert.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Das Direktorium
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Besucherinnen und Besucher unseres Krankenhauses,
wir müssen Sie darauf hinweisen, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz (Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19) nach wie vor vorsieht, dass Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern ab dem 6. Lebensjahr zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Wir bitten Sie, diese Vorgabe unbedingt zu beachten. Ein Zutritt zum Haus ohne entsprechende Maske ist für Besucherinnen und Besucher nicht möglich.
Des Weiteren gilt im St. Barbara-Hospital:
Bitte beachten Sie, dass es für die Intensivstation, die Infektionsbereiche, die Stroke Unit, die IMC und nach ärztlicher Einschätzung abweichende Regelungen geben kann.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Ihr Krankenhausdirektorium