Zu unserem Krankenhaus gehört auch eine Kapelle, ein Ort des stillen Gebetes und der Besinnung. Die Kapelle im Erdgeschoss des Hauses ist für alle Patient*innen, Besucher*innen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tagsüber geöffnet. Direkt neben der Krankenhauskapelle befindet sich der "Raum der Stille", der für alle nichtchristlichen Patient*innen, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen zur Verfügung steht. Auch dieser Raum ist tagsüber geöffnet. Die katholischen Seelsorger*innen sind immer zu Gesprächen und Besuchen am Krankenbett bereit und bieten Ihnen Hilfe und Wegbegleitung an. Seit 2005 werden durch die Krankenhausseelsorger*innen regelmäßig in Abständen von ca. drei Monaten die im St. Barbara-Hospital zu früh oder fehlgeborenen Kinder in einer gemeinsamen Trauerfeier bestattet. Dieses Angebot richtet sich an alle Eltern mit oder ohne Konfession. Die betroffenen Eltern werden entsprechend informiert. Die Krankenhausseelsorge arbeitet auch intensiv mit dem Hospizverein Gladbeck e. V. zusammen, der ebenfalls für eine Begleitung zur Verfügung steht - auch gerade dann, wenn die Patient*innen entlassen sind. Gerne sind die Seelsorger bereit, einen entsprechenden Kontakt herzustellen. Nähere Informationen zum Hospizverein Gladbeck e. V. finden Sie unter www.hospiz-verein-gladbeck.de.

 

Seelsorge

Die katholische Seelsorge wird in unserem Hause durch Schwestern von der Anbetung des Allerheiligsten Sakramentes wahrgenommen. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die hauptamtliche Seelsorgerin Schwester Ligy Kolattukudy unter der Telefonnummer +49 2043 278-16344.

Gottesdienst

Katholische Gottesdienste finden regelmäßig in der Kapelle des St. Barbara-Hospitals statt. Über die verschiedenen Zeiten informieren Sie sich bitte im Hause. Gottesdienste werden die über die hauseigene Rundfunk- und Fernsehanlage in die Zimmer übertragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer Seelsorge.

Raum der Stille

Das St. Barbara-Hospital hält für seine Patient*innen und Besucher*innen einen Raum der Stille vor. In diesen Räumlichkeiten wird auch den muslimischen Mitbürger*innen die Möglichkeit gegeben, den religiösen Geboten nachgehen zu können.

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