Wir Sozialarbeiter befassen uns mit den persönlichen und sozialen Aspekten des erkrankten Menschen und ergänzen somit die medizinische Behandlung und Pflege im St. Barbara-Hospital. Unter Leitung von Susanne Natinger (B.A. Soziale Arbeit, B.A. Berufspädagogik, Case Managerin (DGCC), Dozentin im Gesundheitswesen, Qualitätsmanagerin) und in Abstimmung mit dem multiprofessionellen Team beraten wir Sie in allen Fragen der weiteren Versorgung und Nachsorge nach dem stationären Aufenthalt. Wir klären für Sie offene Fragen, stellen Kontakte her und bereiten gemeinsam mit Ihnen die Entlassung vor.

Astrid Ihnen

Diplom Sozialpädagogin, Sozialdienst/Entlassmanagement
+49 2043 278-16311 +49 2043 278-16399

Paulina Altena

Bachelor of Arts, Sozialarbeiterin, Sozialdienst/Entlassmanagement
+49 2043 278-16313 +49 2043 278-16398

Michelle Faßbender

B.A. of Arts Sozialarbeiterin, Sozialdienst
+49 2043 278-16312 +49 2043 278-16399

Constanze Köpper

Dipl.-Sozialarbeiterin, Sozialdienst/Entlassmanagement
+49 2043 278-16310 +49 2043 278-16399

Ansprechpartnerin Familiale Pflege:

Hedwig Kloenne-Alfs

Pflegetrainerin, Familiale Pflege, Sozialdienst/Entlassmanagement
+49 2043 278-16314 +49 2043 278-15389

Unser Leistungsprofil

  • Aufklärung über Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Anträge auf Pflegeleistungen gemäß SGB XI: Pflegegeld §37 SGB XI, ambulante Sachleistungen §36 SGB XI, Kombinationsleistungen §38 SGB XI, vollstationäre Pflege §43 SGB XI
  • Vermittlung ambulanter Hilfen wie häuslicher Krankenpflege durch Sozialstationen und Pflegedienste, hauswirtschaftlicher Versorgung, Essen auf Rädern, Hausnotrufsystemen
  • Beratung und Unterstützung bei der Organisation notwendiger Hilfsmittel
  • Hilfestellung bei der Suche nach einem vakanten Platz im Pflegeheim, in der Kurzzeitpflege, der Tagespflege oder in einer Hospizeinrichtung
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu anderen sozialen Einrichtungen wie Selbsthilfegruppen, Fachberatungsstellen, Hospizvereinen, komplementäre Hilfen  usw.
  • Beratung, Kostenklärung und Einleitung stationärer und ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen 
  • Einleitung rechtlicher Betreuung nach § 1896 BGB 
  • Beratung zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung
  • Kostenlose Pflege- und Sozialberatungskurse für pflegende Angehörige
  • Kostenlose Demenzkurse für pflegende Angehörige

Pflegebedürftigkeit

Wenn Bezugspersonen mit plötzlicher Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen konfrontiert werden, ergeben sich zahlreiche Fragen. Haben Angehörige bereits zu Hause Pflege geleistet, möchten sie vielleicht einen Ansprechpartner für ihre nun veränderte Situation finden.

Sie überlegen, weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen oder denken vielleicht über eine stationäre Pflegemöglichkeit nach.

Wir als Sozialdienst bieten Beratungsgespräche an, um mit dem Patienten und seiner Familie/seinen Bezugspersonen eine Lösung zu finden und unterstützen bei der Organisation dieses Weges. 

Je früher Sie ein Beratungsgespräch mit unserem Sozialdienst suchen, desto eher können wir gemeinsam eine klare Perspektive für die Zeit nach der Entlassung erarbeiten. 

Für ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen als Patienten oder mit Ihrem Einverständnis auch mit Ihren Angehörigen/Bezugspersonen stehen wir Sozialarbeiter gerne für ein gemeinsames Gespräch zur Verfügung. 

Außerdem werden folgende kostenlose Kurse angeboten:

Pflege- und Sozialberatungskurse

Kostenlose Pflege – und Sozialberatungskurse

Dienstags von 9.30 – 12.30 Uhr 

  • 09.01., 16.01., 23.01.2024
  • 06.02., 13.02., 20.02.2024
  • 05.03., 12.03., 19.03.2024
  • 02.04., 09.04., 16.04.2024
  • 07.05., 14.05., 21.05.2024
  • 04.06., 11.06., 18.06.2024
  • 02.07., 09.07., 16.07.2024
  • 23.07., 30.07., 06.08.2024
  • 10.09., 17.09., 24.09.2024
  • 01.10., 08.10., 15.10.2024

Anmeldungen bei Susanne Natinger, Bereichsleitung Sozialdienst/Entlassungsmanagement, unter der Telefonnummer +49 2043 278-26301 oder unter snatinger@kkel.de.

 

Individuelle Kurstermine mit Sr. Hedwig vereinbaren Sie bitte telefonisch unter: T +49 2043 278-16314

Cafe Auszeit

Wir laden Sie herzlich zu unserem Gesprächskreis für pflegende Angehörige ein. Er findet statt an jedem letzten Dienstag im Monat. Unser Café Auszeit ist speziell für Sie als pflegende Angehörige oder Bezugsperson eingerichtet. Hier können Sie von Ihren Erfahrungen berichten, Probleme ansprechen oder einfach nur eine kleine Auszeit nehmen.
Die Entlastung für die Angehörigen besteht darin, dass die Teilnehmer miteinander ins Gespräch kommen und weiterhin Unterstützung und Beratung erfahren.
 

Ort: großer Konferenzraum Verwaltungsgebäude

Zeit: von 10:00 - 12:00 Uhr

Termine 2024: 

  • 30.01.2024
  • 27.02.2024
  • 26.03.2024
  • 30.04.2024
  • 28.05.2024
  • 25.06.2024
  • 30.07.2024
  • 27.08.2024
  • 24.09.2024
  • 29.10.2024
  • 26.11.2024
  • 17.12.2024

 

Kurse für Angehörige von Menschen mit Demenz

Für Angehörige an Demenz erkrankter Menschen werden donnerstags in der Zeit von 9.30 bis 12.30 Uhr "Räumlichkeiten der Familialen Pflege im Krankenhaus" Kurse angeboten.
Themenschwerpunkte sind Beratung im Hinblick auf Leistungsansprüche, das Erleben der Erkrankten, Krisen und Konflikte im Alltag mit Demenzerkrankten, die Kommunikation mit dementiell veränderten Menschen oder auch Wege zur Entlastung.
Anmeldungen bei Susanne Natinger, Bereichsleitung Sozialdienst/Entlassungsmanagement, unter der Telefonnummer +49 2043 278-26301 oder unter snatinger@kkel.de.
 

Termine 2024: 

  • 11.01., 18.01., 25.01.2024
  • 08.02., 15.02., 22.02.2024
  • 07.03., 14.03., 21.03.2024
  • 04.04., 11.04., 18.04.2024
  • 16.05., 23.05., 06.06.2024
  • 13.06., 20.06., 27.06.2024
  • 04.07., 11.07., 18.07.2024
  • 25.07., 01.08., 08.08.2024
  • 12.09., 19.09., 26.09.2024
  • 10.10., 17.10., 24.10.2024

Pflegetrainings am Krankenbett

Noch während des stationären Krankenhausaufenthaltes bieten wir die Möglichkeit, pflegerische Kompetenzen zu erlangen. Pflegende Bezugspersonen können kostenlos bis zu fünf Pflegetrainings am Krankenbett des Angehörigen wahrnehmen. Wir demonstrieren beispielsweise, wie man rückenschonend arbeitet, was bei der Lagerung zu beachten ist oder welche Aspekte bei der grundpflegerischen Versorgung zu bedenken sind oder zeigen den korrekten Umgang mit speziellen Hilfsmitteln. Für einen ersten Kontakt steht Ihnen Sr. Hedwig unter der Telefonnummer +49 2043 278-16314 zur Verfügung.

 

Pflegetrainings zu Hause

Bis zu sechs Wochen nach der Entlassung aus dem St. Barbara-Hospital stehen wir Ihnen mit unserem kostenlosen Angebot der Pflegetrainings zur Verfügung. Wir begleiten und unterstützen Sie auf dem Weg der Pflegeübernahme.

Strukturiertes Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V mit Gültigkeit zum 01.10.2017

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.

Die Patient*innen werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und seitens Sozialdienst/Entlassmanagement auf Wunsch beraten. Alle geplanten Interventionen werden mit ihnen abgestimmt, und wenn Sie es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es Ihrer Einwilligungserklärung?

Gemäß gesetzlicher Grundlage ist zur Durchführung eines Entlassmanagements und der Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form zwingend notwendig.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus/Sozialdienst Kontakt zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dieses bedingt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten, welche mittels der Einwilligungserklärung erfolgt, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Ihre Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen sollen, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekasse kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Ist ein Widerruf der Einwilligung möglich?

Haben Sie als Patient*in bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können Sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Für die poststationären Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken gilt unser Servicetelefon: +49 2043 278-0.

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